Zum Inhalt springen
Christoph Brinke – Vertrieb, Marketing, KI, Automation

KI · Ratgeber · KI-Verordnung

Wie oft muss eine KI-Schulung wiederholt werden?

Jedes Jahr, alle zwei Jahre, jedes Quartal? Die KI-Verordnung nennt keine Frist. Ich erkläre, was sie stattdessen verlangt, wann eine Auffrischung wirklich fällig ist und wie du das im Betrieb festhältst, ohne ein Schulungsprogramm aufzubauen.

Keine feste FristAnlässe statt KalenderAuffrischungNachweis

Wie oft muss eine KI-Kompetenz-Schulung wiederholt werden?

Die EU-KI-Verordnung legt kein Wiederholungsintervall fest. Art. 4 verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, aber keinen Turnus und keine Gültigkeitsdauer. Die Bundesnetzagentur beschreibt KI-Kompetenz als laufenden Prozess und empfiehlt, die Maßnahmen regelmäßig zu bewerten und nach Bedarf aufzufrischen, etwa wenn sich KI-Systeme oder Aufgaben ändern. Sinnvoll ist eine Regel nach Anlässen plus ein Prüftermin, den du selbst festlegst.

Die Frage kommt in fast jedem Gespräch über die Schulungspflicht. Ein Inhaber hat sein Team einmal geschult, mit einem Online-Kurs oder mit einem Nachmittag im Besprechungsraum. Jetzt will er wissen, wann er wieder ran muss. Die ehrliche Antwort ist unbequem, weil sie keine Zahl enthält: Das Gesetz sagt es nicht.

Wer dir trotzdem eine feste Frist nennt, verkauft meistens den nächsten Kurs. In diesem Beitrag steht, was die Verordnung, die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur tatsächlich sagen, und wie du daraus eine Regel für deinen Betrieb machst. Die Grundlagen zur Pflicht selbst findest du im Ratgeber zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Veröffentlicht am 24. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit · Autor: Christoph Brinke · Alle Blogbeiträge

Ich verkaufe keine KI, ich verkaufe Veränderung.
Christoph Brinke

Rechtslage

Was die KI-Verordnung zur Wiederholung sagt

Ausdrücklich nichts. Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026 verlangt er, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Ein Turnus, eine Mindeststundenzahl oder eine Gültigkeitsdauer für eine Schulung stehen nicht darin.

Auch die EU-Kommission legt sich nicht fest. In ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz schreibt sie, dass es keine strengen Vorgaben und keine Pflichtschulungen gibt und dass kein Zertifikat nötig ist. Was angemessen ist, hängt vom Einsatz ab. Eine Schulung verfällt also nicht nach zwölf Monaten, wie man es vom Ersthelferkurs kennt. Sie kann aber veralten, und genau darum geht es.

  • ✓Kein Wiederholungsintervall im Gesetz
  • ✓Kein Zertifikat, keine Pflichtschulung
  • ✓Maßstab ist der tatsächliche KI-Einsatz

Behörden

Was Bundesnetzagentur und EU-Kommission empfehlen

Die Bundesnetzagentur beschreibt den Aufbau von KI-Kompetenz als kontinuierlichen Prozess. Kompetenzen sollen regelmäßig aufgefrischt und an die technische Entwicklung angepasst werden. Dafür nennt sie zwei Werkzeuge: eine regelmäßige Bewertung der Maßnahmen, um Anpassungsbedarf früh zu sehen, und eine Auffrischung nach Bedarf, zum Beispiel wenn sich KI-Systeme oder der Einsatz bei einer Person ändern.

Die Kommission ergänzt einen Punkt, der für die Wiederholung wichtig ist. Seit August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung. Wer gefragt wird, sollte zeigen können, was er getan hat. Die Kommission nennt dafür ein internes Verzeichnis der Schulungen und anderer Maßnahmen. Eine Auffrischung, die nirgends steht, hilft dir im Ernstfall wenig.

  • ✓KI-Kompetenz ist ein laufender Prozess
  • ✓Regelmäßig bewerten, nach Bedarf auffrischen
  • ✓Internes Verzeichnis der Maßnahmen führen

Anlässe

Fünf Anlässe, bei denen eine Auffrischung fällig ist

Statt eines Kalenders empfehle ich Betrieben eine Liste von Anlässen. Tritt einer ein, wird nachgeschult, und zwar nur die Personen und nur das Thema, das sich geändert hat. Das ist weniger Aufwand als eine jährliche Großschulung und trifft den Zweck von Art. 4 besser.

  1. 01

    Ein neues KI-Werkzeug kommt dazu

    Ein Transkriptionsdienst, ein Assistent in der Buchhaltungssoftware, ein Chatbot auf der Website. Jedes neue Werkzeug hat eigene Grenzen und eigene Datenwege. Wer es nutzt, bekommt eine kurze Einweisung, bevor er es im Alltag einsetzt.

  2. 02

    Ein Werkzeug ändert sich spürbar

    Anbieter bauen laufend um: neue Funktionen, neue Modelle, neue Einstellungen zum Datenschutz. Wenn ein Werkzeug plötzlich auf Dateien zugreifen, im Netz suchen oder selbst Mails verschicken kann, ändert sich das Risiko. Dann reicht die alte Einweisung nicht mehr.

  3. 03

    Jemand übernimmt eine neue Aufgabe

    Die Bürokraft, die bisher nur Texte vorformuliert hat, soll jetzt Eingangsrechnungen mit KI auslesen. Neue Aufgabe heißt neue Prüfschritte. Die Bundesnetzagentur nennt genau diesen Fall: Der Kontext der Nutzung bei einer Person ändert sich.

  4. 04

    Ein neuer Mitarbeiter fängt an

    Die Einweisung in die KI-Regeln gehört in die Einarbeitung, so wie die Unterweisung zur Arbeitssicherheit. Das gilt auch für Aushilfen, Azubis und externe Kräfte, die mit deinen Werkzeugen arbeiten.

  5. 05

    Ein Fehler ist passiert

    Eine erfundene Angabe stand im Angebot, Kundendaten sind im falschen Werkzeug gelandet, eine KI-Antwort ging ungeprüft raus. Ein Vorfall zeigt genau, wo die Kompetenz fehlt. Die Auffrischung danach ist die wirksamste, die es gibt.

Prüftermin

Warum trotzdem ein fester Prüftermin hilft

Anlässe haben einen Nachteil: Man übersieht sie. Ein Update kommt still, eine neue Funktion wird einfach benutzt, niemand meldet sie. Deshalb rate ich zusätzlich zu einem festen Termin, an dem du die Lage prüfst. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe passt einmal im Jahr. Wer viele KI-Werkzeuge nutzt oder sie in heiklen Bereichen wie Personal oder Kundendaten einsetzt, nimmt das Halbjahr. Diese Abstände sind meine Empfehlung aus der Praxis, keine Vorgabe des Gesetzes.

Der Prüftermin ist keine Schulung. Er dauert eine Stunde und beantwortet drei Fragen: Welche Werkzeuge laufen heute? Stimmt die Werkzeugliste noch? Passt die KI-Richtlinie noch zu dem, was im Alltag passiert? Erst wenn eine Antwort Nein lautet, wird nachgeschult. Wie so eine Richtlinie aufgebaut ist, steht im Ratgeber KI-Richtlinie für Mitarbeiter.

Frag dich selbst

  • Wann hast du zuletzt geprüft, welche KI-Werkzeuge dein Team wirklich nutzt?
  • Weißt du, welche Funktionen deine Werkzeuge seit der letzten Einweisung dazubekommen haben?
  • Wer im Betrieb merkt es, wenn jemand ein neues Werkzeug ausprobiert?

Inhalt

Was in eine Auffrischung gehört und was nicht

Eine Auffrischung wiederholt nicht die Grundschulung. Sie behandelt das, was sich geändert hat, und das, was im Alltag schiefgelaufen ist. Typische Inhalte sind neue Funktionen und ihre Grenzen, geänderte Regeln zu Daten, echte Beispiele aus den letzten Monaten und die Frage, wer was prüft. Eine halbe Stunde mit drei echten Fällen aus dem eigenen Betrieb bringt mehr als ein neuer Foliensatz.

Was nicht hineingehört: allgemeine KI-Geschichte, Werbung für Werkzeuge, die niemand nutzt, und Tests, die nur die Anwesenheit belegen. Die Kommission verlangt kein Zertifikat, und die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die KI-Verordnung keine Zertifizierungspflicht für Schulungen vorsieht. Wer trotzdem jedes Jahr einen Kurs mit Urkunde bucht, kann das tun. Pflicht ist es nicht.

  • ✓Nur das Geänderte behandeln
  • ✓Echte Fälle aus dem Betrieb
  • ✓Kein Zertifikat nötig

Nachweis

Wie du Auffrischungen dokumentierst

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, inhaltlichen und zeitlichen Umfang und die Teilnehmer jeder Maßnahme festzuhalten. Für Auffrischungen ergänze ich in der Liste eine Spalte: den Anlass. Daran sieht später jeder, warum nachgeschult wurde. Neues Werkzeug am 3. März, Einweisung am 5. März, drei Teilnehmer, zwanzig Minuten. Mehr braucht es nicht.

Die Liste liegt am besten dort, wo auch die Werkzeugliste und die KI-Richtlinie liegen, jeweils mit dem Datum der letzten Prüfung. So entsteht über die Zeit ein Verlauf, der zeigt, dass du die Pflicht ernst nimmst, ohne dass du einen Schulungsplan pflegen musst. Im AI-Ready-Check schauen wir uns auch an, ob es diese Liste schon gibt und wo sie Lücken hat.

  • ✓Art, Inhalt, Dauer, Teilnehmer
  • ✓Zusätzlich der Anlass
  • ✓Neben Werkzeugliste und Richtlinie ablegen

Mein Vorgehen

Wie ich es selbst halte

Meinen eigenen Nachweis habe ich mit dem Kurs zum EU AI Act beim IMB.Berlin begonnen, abgeschlossen am 23. September 2025 mit Bescheinigung zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Diese Bescheinigung läuft nicht ab. Sie hält aber nur fest, was ich damals wusste. Seitdem wurde Art. 4 neu gefasst, und die Werkzeuge, mit denen ich arbeite, haben sich mehrfach verändert.

Darum gilt für mich dieselbe Regel, die ich Betrieben empfehle: Anlässe festhalten, einmal im Jahr prüfen, nachschulen, wo sich etwas geändert hat. Eine Bescheinigung ist kein Ziel. Ziel ist, dass das Team im Alltag weiß, was es tut. Einen ersten Blick, wo in deinem Betrieb Zeit verloren geht, liefert der Zeitfresser-Finder in ein paar Minuten. Alles Weitere klären wir im Strategiegespräch.

Quellen

Quellen und Stand

Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt die Rechtslage nach den genannten Quellen mit Stand 24. Oktober 2026 wieder. Die genannten Prüfabstände sind eine Empfehlung aus der Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Für die Bewertung deines Einzelfalls wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Christoph Brinke, Autor

Über den Autor

Christoph Brinke

Ich war über 15 Jahre in der Kfz-Branche, als Lackierer, als Kfz-Sachverständiger und auf der Seite, die Aufträge verteilt. Heute baue ich KI für inhabergeführte Unternehmen und empfehle nur, was ich selbst gebaut habe.

Gelernter Fahrzeuglackierer, Kfz-Sachverständiger · Weiterbildung: IHK AI Practitioner · KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung (IMB.Berlin, 2025) · Claude Code Masterclass (Everlast, 2026)

LinkedIn-ProfilWerdegang und QualifikationenAlle BlogbeiträgeGespräch anfragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wiederholung der KI-Schulung

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Wiederholung der KI-Schulung?

Nein. Art. 4 der EU-KI-Verordnung nennt kein Wiederholungsintervall, keine Mindeststundenzahl und keine Gültigkeitsdauer. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, KI-Kompetenz regelmäßig aufzufrischen und die Maßnahmen regelmäßig zu bewerten. Wie oft das sein sollte, hängt vom KI-Einsatz im Betrieb ab und wird nicht vom Gesetz vorgegeben.

Verliert ein KI-Zertifikat nach einem Jahr seine Gültigkeit?

Ein Zertifikat ist für die KI-Kompetenz nach Art. 4 gar nicht vorgeschrieben, deshalb kann es auch nicht gesetzlich ablaufen. Eine Teilnahmebestätigung belegt, was zu einem bestimmten Zeitpunkt geschult wurde. Ändern sich danach Werkzeuge oder Aufgaben, ist eine Auffrischung sinnvoll, unabhängig davon, wie alt die Bescheinigung ist.

Wann sollte ich die KI-Schulung im Betrieb auffrischen?

Immer dann, wenn sich der KI-Einsatz ändert: bei einem neuen Werkzeug, bei neuen Funktionen eines vorhandenen Werkzeugs, bei einer neuen Aufgabe für eine Person, bei neuen Mitarbeitern und nach einem Fehler. Zusätzlich empfehle ich einen festen Prüftermin, für die meisten kleineren Betriebe einmal im Jahr.

Müssen alle Mitarbeiter jedes Jahr neu geschult werden?

Nein. Eine jährliche Pflichtschulung für alle sieht die KI-Verordnung nicht vor. Sinnvoller ist es, gezielt die Personen nachzuschulen, deren Werkzeuge oder Aufgaben sich geändert haben. Das spart Zeit und trifft den Zweck von Art. 4 besser als eine Wiederholung derselben Inhalte für das ganze Team.

Wie dokumentiere ich eine Auffrischungsschulung?

Wie jede andere Maßnahme zur KI-Kompetenz: Datum, Art der Maßnahme, Inhalt, Dauer und Teilnehmer. Zusätzlich lohnt sich eine Spalte für den Anlass, etwa neues Werkzeug oder neue Aufgabe. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren. Eine einfache Tabelle im gemeinsamen Laufwerk reicht dafür aus.

Der erste Schritt

Weißt du, welche KI dein Team heute nutzt?

Im AI-Ready-Check schauen wir in 60 Minuten auf Prozesse, Daten, Technik und Organisation. Dazu gehört die Frage, welche Werkzeuge im Alltag laufen und wo eine Auffrischung ansetzen sollte. Keine Rechtsberatung, sondern ein klarer Blick von außen.

Christoph Brinke – KI-Schulung wiederholen
Christoph Brinke, Elchingen bei Ulm